Firmung

Firmung

Das Sakrament der Firmung gehört (ähnlich wie ein Zwilling) ganz eng zum Sakrament der Taufe. In der Firmung wird die Taufe vollendet und bekräftigt. Die Firmung vermittelt gleichzeitig in besonderer Weise den Heiligen Geist, der am Pfingstfest den Aposteln geschenkt wurde. Er ermutigt, stärkt und beauftragt zu einem bewussten Leben als Christ in der Nachfolge Jesu.

Das Sakrament der Firmung wird in der Regel durch den Bischof oder einen seiner Weihbischöfe gespendet. Das äußere Zeichen der Firmung ist die Handauflegung, bei der der Bischof die Stirn des Firmlings in der Form eines Kreuzes mit Öl salbt. Dazu spricht der Bischof: "N. (Vorname des Firmlings), sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist." Der Gefirmte nimmt diese Gabe mit dem Wort "Amen" an.

Das Mindestalter für die Firmung liegt in Deutschland bei 12 Jahren. In vielen Gemeinden ist dieses Alter jedoch immer weiter nach oben verschoben worden; gefirmt werden dort Jugendliche mit 14, manchmal sogar erst mit 16 oder 17 Jahren. In den Gemeinden des Erzbistums Paderborn findet die Firmung in der Regel alle zwei Jahre statt. Jugendliche, die gefirmt werden möchten, melden sich in der Kirchengemeinde ihres Wohnortes. Dort erfahren sie, wann die nächste Firmung ist und in welcher Form die Firmvorbereitung geschieht.

Für erwachsene Katholiken, die noch nicht gefirmt sind, bietet das Erzbistum zwei zusätzliche Firmtermine an (am Samstag nach Pfingsten in Paderborn und am Montag nach dem 1. Advent in Dortmund). Näheres erfahren Interessierte im Büro von Weihbischof Matthias König (Domplatz 18, 33098 Paderborn, (05251.125-1385, E-Mail: matthias.koenig@erzbistum-paderborn.de) oder im Referat Sakramentenpastoral des Erzbischöflichen Generalvikariates (Domplatz 3, 33098 Paderborn, 05251.125-1476, E-Mail: klemens.reith@erzbistum-paderborn.de).

(Quelle: Pastorale Information des Erzbistums Paderborn)